Angeleitete Tätigkeiten

Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Screening-Einheit müssen

  • Programmverantwortliche Ärzte (vier Wochen)
  • Befundende Ärzte (eine Woche)
  • Radiologische Fachkräfte (zwei Wochen)

in einem Referenzzentrum hospitieren. Die Fortbildungskurse sollten vor der Hospitation absolviert werden. Wichtig: Der Zeitraum zwischen der Beendigung der Tätigkeit in dem Referenzzentrum und der Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms darf drei Monate nicht überschreiten.

Wenn Sie Interesse an einer angeleiteten Tätigkeit in unserem Referenzzentrum haben, dann melden Sie sich bitte zunächst telefonisch bei uns. Wir suchen dann für Sie nach einem freien Platz und geben Ihnen weitere Informationen zum Ablauf der Hospitation.

Ihre Ansprechpartnerin für angeleitete Tätigkeiten:
Brigitte Sturm
Tel.: 0441 30930-801
Fax: 0441 30930-899
E-Mail:

Die angeleiteten Tätigkeiten beinhalten im Einzelnen (gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV):


Programmverantwortliche Ärzte

Die Tätigkeit umfasst mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum.
Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und beinhaltet insbesondere:

  • Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
  • Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
    Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
  • Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3.000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums
  • Selbständige Durchführung von mindestens 30 Ultraschalluntersuchungen der Mamma unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums oder durch einen vom Referenzzentrum bestellten Arzt. Bei mindestens fünf dieser Untersuchungen muss nachträglich durch Biopsie die Diagnose eines Karzinoms gestellt worden sein.
  • Selbständige Durchführung von mindestens 15 Stanzbiopsien der Mamma unter Ultraschallkontrolle unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums oder durch einen vom Referenzzentrum bestellten Arzt. (Ggf. selbständige Durchführung von mindestens 10 Stanzbiopsien der Mamma unter Röntgenkontrolle und mindestens 10 Kalibrierungen des Zielgerätes unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums oder durch einen vom Referenzzentrum bestellten Arzt)

Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit ein Zeugnis aus. Dieses Zeugnis beurteilt, ob der Arzt befähigt ist, die Aufgaben des Versorgungsauftrags als Programmverantwortlicher Arzt selbständig durchzuführen.

 

Befundende Ärzte

Die Tätigkeit umfasst mindestens 40 Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere:

  • Teilnahme an der Konsensuskonferenz
  • Teilnahme an der Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik
  • Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
  • Selbständige Beurteilung von Screening-Mammographieaufnahmen unter Anleitung durch den Leiter des Referenzzentrums

Der Leiter des Referenzzentrums stellt dem Arzt eine Bescheinigung über die Tätigkeit aus, in der die Teilnahme an den Konferenzen und der Sprechstunde bestätigt und die Anzahl der beurteilten Aufnahmen belegt sind.


Radiologische Fachkräfte

Die ganztägige Tätigkeit umfasst zehn aufeinanderfolgende Arbeitstage in einem Referenzzentrum und beinhaltet:

  • Erstellung von Screening-Mammographieaufnahmen bei 50 Frauen unter Anleitung
  • Selbständige Durchführung der Maßnahmen zur technischen Qualitätssicherung (nach § 33 Nr. 2 BMV-Ä/EKV) an mindestens drei Arbeitstagen unter Anleitung
  • Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
  • Teilnahme an den präoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen
  • Teilnahme an der Durchführung von Stanzbiopsien

Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit eine Bescheinigung aus.